Unterliegen des Einkaufs von Reitpferden und Verkaufs als hochwertige Reitpferde der Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen 4 K 20/21
DRsp Nr. 2023/914
Unterliegen des Einkaufs von Reitpferden und Verkaufs als hochwertige Reitpferde der Durchschnittsbesteuerung oder Regelbesteuerung
Stichwort: Der Erwerb, die weitere Ausbildung / Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden ("Veredelung von Reitpferden"), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der grundsätzlich die Voraussetzungen von § 24UStG erfüllt, unterliegen nicht der Differenzbesteuerung.Bei richtlinienkonformer Auslegung ist für die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3UStG erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände von dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb selbst "erzeugt" wurden bzw. durch eine Verarbeitung der "im Wesentlichen aus seiner landwirtschaftlichen Produktion stammenden Erzeugnissen" entstanden sind; Umsätze mit zugekauften Produkten sind von § 24UStG nicht erfasst. Die Veredelung von Reitpferden stellt insoweit keine "Erzeugung" eines (anderen) landwirtschaftlichen Produkts, sondern lediglich eine Qualitätsveränderung und Weiterveräußerung eines zugekauften Produkts dar.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.