BFH vom 27.11.2019
V R 23/19
Normen:
UStG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2020/02/20
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 26.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1419/16

Unternehmer, Unternehmen, Selbständigkeit

BFH, vom 27.11.2019 - Aktenzeichen V R 23/19

DRsp Nr. 2020/95057

Unternehmer, Unternehmen, Selbständigkeit

Rechtsfrage: Ist ein Aufsichtsratsmitglied einer AG, der Angestellter der Konzernmutter ist und in den Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft entsandt wird, mit seiner Aufsichtsratstätigkeit umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer? Das Verfahren V R 62/17 (neues Az: V R 23/19) ruht gemäß Beschluss vom 12. Februar 2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rechtssache IO, C-420/18. Das Verfahren V R 23/19 (altes Az: V R 62/17) wurde wieder aufgenommen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1;

Hinweise:

Zulassung durch BFH

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 27.11.2019, durcherkannt

Historische Aktenzeichen: V R 62/17

Vorinstanz: FG Münster, vom 26.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1419/16
Fundstellen
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2020/02/20