FG Niedersachsen - Urteil vom 06.12.2007
16 K 511/05
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; 6. EG-Richtlinie Art. 4 Abs. 1 ;

Unternehmereigenschaft - Unternehmereigenschaft einer Edelmetalle zwecks Geldanlage erwerbenden Gesellschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 16 K 511/05

DRsp Nr. 2008/9906

Unternehmereigenschaft - Unternehmereigenschaft einer Edelmetalle zwecks Geldanlage erwerbenden Gesellschaft

1. Zum Begriff des Unternehmers nach § 2 Abs. 1 UStG. 2. Nach Art. 4 Abs. 1 6. EG-Richtlinie gilt als Stpfl., wer die wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden selbstständig und unabhängig von ihrem Ort ausübt. 3. Die Unternehmereigenschaft ist an die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit geknüpft. Das bloße Halten und Verwalten eines Vermögens stellt keine wirtschaftliche und damit keine unternehmerische Tätigkeit dar. 4. Eine Gesellschaft, die Edelmetalle lediglich zwecks Geldanlage erwirbt und die Metallbestände nicht umschichtet, ist keine Unternehmerin. Der Vorsteuerabzug gebührt ihr daher nicht.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; 6. EG-Richtlinie Art. 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob die Klägerin Unternehmerin ist.