FG Thüringen - Urteil vom 28.05.2009
4 K 1085/07
Normen:
UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 14 Abs. 1; UStG 1999 § 14 Abs. 4; UStG 1999 § 2 Abs. 1; UStDV § 31 Abs. 1;

Unternehmereigenschaft bei einmaligem Tätigwerden; Ordnungsmäßigkeit von Bar-Teilzahlungsquittungen über Bauleistungen bei ausführlicher Auftragsbestätigung; Vorsteuerabzug bei nur Teilzahlungsrechnungen ohne Endrechnung

FG Thüringen, Urteil vom 28.05.2009 - Aktenzeichen 4 K 1085/07

DRsp Nr. 2011/5787

Unternehmereigenschaft bei einmaligem Tätigwerden; Ordnungsmäßigkeit von Bar-Teilzahlungsquittungen über Bauleistungen bei ausführlicher Auftragsbestätigung; Vorsteuerabzug bei "nur" Teilzahlungsrechnungen ohne Endrechnung

1. Auch wenn der einen Vertrag über die Errichtung einer Stahlbauhalle mit einem Auftragsvolumen von pauschal 20.000 EUR schließende Leistende nur einmalig am Markt tätig wird, weil er nach Kündigung des Auftrags keine erneuten Aufträge mehr annimmt, ist der Leistende als Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, wenn er seine wirtschaftliche Zukunft planmäßig auf eine unternehmerische und selbstständige Tätigkeit ausgerichtet hatte.