FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.11.2002 5 K 256/97
Normen:
UStG (1993) § 2 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 10 Abs. 4 ; EWGRL 388/77 Art. 17 ;
Unternehmereigenschaft einer Arbeitsförderungsgesellschaft; Abgrenzung von Entgelt und echtem Zuschuss; Vorsteuerabzug; Umsatzsteuer 1993
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 5 K 256/97
DRsp Nr. 2004/3053
Unternehmereigenschaft einer Arbeitsförderungsgesellschaft; Abgrenzung von Entgelt und echtem Zuschuss; Vorsteuerabzug; Umsatzsteuer 1993
1. Die Abgrenzung zwischen Entgelt und echtem Zuschuss wird nach der Person des Bedachten und dem Förderziel vorgenommen. Finanzierungsbeiträge, die eine Arbeitsförderungsgesellschaft vom Arbeitsamt für die Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen erhält, stellen danach einen echten Zuschuss und kein Entgelt von Dritter Seite für die dem Maßnahmeempfänger gegenüber unentgeltlich erbrachte Leistung dar, wenn die Zahlung des Arbeitsamtes zur Förderung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse erbracht wird, ohne dass der Maßnahmeempfänger auf die Zahlung einen Anspruch hat.2. Der Arbeitsförderungsgesellschaft fehlt hinsichtlich der unentgeltlich durchgeführten Maßnahmen die Unternehmereigenschaft, so dass sie nicht zum Abzug derjenigen Vorsteuerbeträge berechtigt ist, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Maßnahmen angefallen sind.
Normenkette:
UStG (1993) § 2 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 10 Abs. 4 ; EWGRL 388/77 Art. 17 ;
Tatbestand:
I.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.