Streitig ist, ob die Klägerin als Gutachterin für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) im Streitjahr eine berufliche Tätigkeit selbständig ausübte und damit als Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinne zu qualifizieren ist.
Die Klägerin war nach dem Vertrag vom 15. Juni 2007 für den MDKN als freie Pflegekraft tätig. § 1 (Vertragsverhältnis) hat folgenden Wortlaut:
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