FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.04.2015
5 K 5023/13
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 3; MwStSystRL Art. 9 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 277

Unternehmereigenschaft eines Ausländers durch Erwerb inländischer landwirtschaftlicher Flurstücke bei Bepflanzung der Grundstücke mit Bäumen und anschließender Baumpflege durch Grundstücksveräußerer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen 5 K 5023/13

DRsp Nr. 2015/10011

Unternehmereigenschaft eines Ausländers durch Erwerb inländischer landwirtschaftlicher Flurstücke bei Bepflanzung der Grundstücke mit Bäumen und anschließender Baumpflege durch Grundstücksveräußerer

Ein im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger, der im Inland landwirtschaftliche Grundstücke erwirbt, vom Grundstücksverkäufer mit Bäumen (im Streitfall: 33000 Robinien bzw. Paulowinien) bepflanzen und das heranwachsende Holz bis zur geplanten Ernte 12 Jahre lang pflegen lässt sowie das Recht hat, jederzeit die Bäume selbst zu ernten bzw. zu verwerten, ist ungeachtet dessen als umsatzsteuerlicher Unternehmer anzuerkennen, dass die Intensität der eigenen Betätigung des Steuerpflichtigen als gering einzustufen ist.

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für September 2011 wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 2.7.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 27.12.2012 auf ./. 24.187 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 3; MwStSystRL Art. 9 Abs. 1;

Tatbestand: