FG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.03.1999
2 K 20/97
Normen:
AO (1977) § 42 ; BGB § 104 Nr. 1 ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 181 ; BGB § 1909 ; UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1993) § 2 Abs. 1 S. 1 ; UStG (1993) § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;

Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes aus den Anschaffungskosten der an die Mutter vermieteten Praxisräume; Umsatzsteuer 1994

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.1999 - Aktenzeichen 2 K 20/97

DRsp Nr. 2002/12020

Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes aus den Anschaffungskosten der an die Mutter vermieteten Praxisräume; Umsatzsteuer 1994

Ein Kleinkind ist durch die Vermietung von Räumlichkeiten an die Mutter, in der diese ihre Arztpraxis betreibt nicht selbständig unternehmerisch tätig, wenn lediglich beim Abschluss des Mietvertrages ein Ergänzungspfleger bestellt war, die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Mutter jedoch nicht überwacht werden, denn insoweit sind die Eltern nach §§ 181, 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Kindes gehindert.

Normenkette:

AO (1977) § 42 ; BGB § 104 Nr. 1 ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 181 ; BGB § 1909 ; UStG (1993) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1993) § 2 Abs. 1 S. 1 ; UStG (1993) § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten einer von ihr vermieteten Immobilie zusteht.