BFH - Urteil vom 23.01.1992
V R 66/85
Normen:
UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 10 S. 3, 4, § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 1992, 1128
BB 1992, 2277
BFHE 167, 221
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,

Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von Segeltörns

BFH, Urteil vom 23.01.1992 - Aktenzeichen V R 66/85

DRsp Nr. 1996/11388

Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von Segeltörns

»1. Zur Unternehmereigenschaft eines Fachschullehrers, der Segeltörns gegen Entgelt veranstaltet. 2. Dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c UStG 1973 unterliegen Aufwendungen, die ihrer Art nach unter § 4 Abs. 5 Ziff. 1 bis 7 EStG fallen. Auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung in der Veranlagung kommt es nicht an. 3. Der Veranstalter von Segeltörns unterliegt mit seinen Aufwendungen für eine Segeljacht dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c UStG 1973, wenn der Zweck der Aufwendungen nicht Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung ist (§ 4 Abs. 5 S. 2 EStG). 4. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 läßt auch den Vorsteuerabzug von Umsatzsteuer zu, die zu Unrecht für eine nicht steuerbare (im Ausland ausgeführte) Lieferung dem Empfänger in Rechnung gestellt wurde.«

Normenkette: