BFH - Beschluss vom 15.03.2002
V B 137/01
Normen:
UStG § 2 ;

Unternehmereigenschaft eines Sammlers

BFH, Beschluss vom 15.03.2002 - Aktenzeichen V B 137/01

DRsp Nr. 2002/12682

Unternehmereigenschaft eines Sammlers

1. Bei der Überprüfung der Unternehmereigenschaft sind eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für und gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können.2. Die Feststellung, ob ein Briefmarkensammler aufgrund seiner An- und Verkäufe Unternehmer ist, verlangt eine derartige Prüfung.

Normenkette:

UStG § 2 ;

Gründe: