1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Höhe des Vorsteuerabzugs.
Die Klägerin ist eine Gemeinde. Sie ist als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art – welche die Kurbetriebe, Sportstätten und Gemeindewerke betreiben – Unternehmerin.
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