Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. September 2008 -
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 75.911,51 € festgesetzt.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen im Streitfall nicht vor.
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