Streitig ist, ob eine nichtsteuerbare Personalbeistellung zur Ausführung sonstiger Leistungen vorliegt und ob die Klägerin (Klin.) mit medizinischen Laboruntersuchungen steuerfreie Leistungen im Sinn des § 4 Nr. 16 c Umsatzsteuergesetz (UStG) erbringt.
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