FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.10.2025
1 K 1173/23
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 12 S. 1 und 2;

Unterwerfung der Herstellung und Verteilung der Amtsblätter gegen das Recht des Anzeigedrucks der Umsatzsteuer; Voraussetzung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen erbrachter Leistung und empfangenem Gegenwert (hier bejaht)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2025 - Aktenzeichen 1 K 1173/23

DRsp Nr. 2026/2037

Unterwerfung der Herstellung und Verteilung der Amtsblätter gegen das Recht des Anzeigedrucks der Umsatzsteuer; Voraussetzung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen erbrachter Leistung und empfangenem Gegenwert (hier bejaht)

Es liegen tauschähnliche Umsätze vor, da zwischen der Herstellung und der Verteilung gemeindlicher Amtsblätter durch die Klägerin und der dieser von den Gemeinden eingeräumten Überlassung der Rechte, Werbeanzeigen in den Amtsblättern zu platzieren und die Erlöse hieraus zu vereinnahmen, aufgrund der mit den Gemeinden jeweils abgeschlossenen gegenseitigen Verträge eine innere Verknüpfung bestand.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 3 Abs. 12 S. 1 und 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob steuerbare tauschähnliche Umsätze im Jahr 2017 (Streitjahr) vorliegen.

1. Die Klägerin ist eine Druck- und Verlagsgesellschaft (Handelsregister des Amtsgerichts --AG-- Stadt B HRX XXXX), (...).

[...].

Im Streitjahr bestand unstreitig keine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Klägerin und einer ihrer Obergesellschaften. Erst ab dem Jahr 2022 liegt aufgrund der hergestellten organisatorischen Eingliederung eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Klägerin und der Verlag 1 vor (...).

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