Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.06.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum, AZ. I-
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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