Unwirtschaftlichkeit der Begründung oder Übertragung von Rentenanwartschaften
BGH, Beschluß vom 09.03.1984 - Aktenzeichen IVb ZB 875/80
DRsp Nr. 1994/4522
Unwirtschaftlichkeit der Begründung oder Übertragung von Rentenanwartschaften
a. Eine Begründung oder Übertragung von Rentenanwartschaften ist nur dann nicht unwirtschaftlich i.S. von § 1587b Abs. 4BGB, wenn dadurch allein (oder zusammen mit bereits vorhandenen Beitragszeiten) 60 Monate gem. § 25 Abs. 7AVG (jetzt: § 7 Abs. 2SGB VI) erreicht werden.b. Die Unwirtschaftlichkeit kann auch nicht allein aus der Begründung von Rentenanwartschaften für einen Beamten hergeleitet werden; denn der durch den Versorgungsausgleich erworbene Rentenanteil führt nicht zur Kürzung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge des Ausgleichsberechtigten (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG).