Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen dem Kläger (Kl.) und dem Beigeladenen B eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) bestand und ob diese steuerpflichtige Umsätze getätigt hat.
I.
Der Kl. meldete in 1993 einen Gewerbebetrieb Holz- und Bautenschutz an und zum 31. Dezember 1993 wieder ab. Herr K errichtete 1993/1994 auf dem Grundstück ..., ein Gebäude.
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