FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 06.06.2002
2 K 2382/01
Normen:
FGO § 62 Abs. 1 § 62 Abs. 3 S. 3 § 62 Abs. 3 S. 6 § 62 Abs. 3 S. 1 ;

Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtvorlage der Prozessvollmacht trotz Setzung einer Ausschlussfrist zur Einreichung; Haftung für Umsatzsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Gerichtsbescheid vom 06.06.2002 - Aktenzeichen 2 K 2382/01

DRsp Nr. 2004/3055

Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtvorlage der Prozessvollmacht trotz Setzung einer Ausschlussfrist zur Einreichung; Haftung für Umsatzsteuer

Hat der Bevollmächtigte trotz Setzung einer Ausschlussfrist die angeforderte Prozessvollmacht nicht eingereicht, ist auch nach Inkrafttreten des 2. FGOÄndG die Berücksichtigung des Mangels der Vollmacht - mit der Folge der Verwerfung der Klage als unzulässig - nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Bevollmächtigte schon im Einspruchsverfahren ohne Vollmachtsvorlage tätig geworden ist und deswegen Zweifel an seiner Bevollmächtigung bestehen.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 1 § 62 Abs. 3 S. 3 § 62 Abs. 3 S. 6 § 62 Abs. 3 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Haftung des Klägers für Umsatzsteuer im Abzugsverfahren gemäß § 55 UStDV.