Streitig ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des verstorbenen Klägers (im Weiteren: K) im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen in den Streitjahren.
Dem klägerischen Begehren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
K hatte mit zwei etwa gleichlautenden Verträgen vom 1. September 1980 Geschäftsräume in der K-Straße 10 - 12 von den Unternehmern P und S, die die Miteigentumsanteile an dem Grundstück besaßen, für die Zeit vom 1. März 1981 bis zum 28. Februar 1991 fest angemietet. Diese Räume hatte K zunächst an die S-GmbH, an der er zu 50% beteiligt war, untervermietet.
Nach dem Konkurs der GmbH im Jahre 1982 nutzten mehrere Unternehmen die Geschäftsräume ganz oder teilweise als Untermieter, und zwar bis zum 31. Dezember 1986.
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