I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Zahnarztgemeinschaft (GbR) mit eigenem Dentallabor, an der zwei Zahnärzte (Ehegatten) mit je 50 % beteiligt sind. Aufgrund eines Umzugs in eine andere Stadt wurde die Praxis im Jahre 1992 (Streitjahr) für 1 300 000 DM verkauft. Weitere 15 000 DM hat die Klägerin anlässlich der Veräußerung erhalten, so dass insgesamt ein Betrag von 1 315 000 DM aus der Geschäftsveräußerung vereinnahmt wurde.
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