I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Sparkasse, ist im Streitjahr 1998 im Rahmen von Kreditvergaben treuhänderisch für die ... Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen ... Landesbank Girozentrale (LTS) tätig gewesen. Die LTS vergab u.a. Baudarlehen zur Förderung bestimmter wohnungsbaupolitischer Zwecke, die sie aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt bekam.
Die Darlehensgewährung erfolgte aufgrund eines von der LTS erteilten Bewilligungsbescheides. Dieser enthielt bestimmte Auflagen, die der Adressat des Bescheides zu beachten hatte. U.a. enthielt er die Auflage, mit dem darlehensverwaltenden Kreditinstitut einen formularmäßig vorgeschriebenen Darlehensvertrag abzuschließen und alle weiteren Verhandlungen mit diesem Institut zu führen.
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