I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird für Steuerschulden der X-GmbH u. Co. KG (Gemeinschuldnerin) in Anspruch genommen. Er war Konkursverwalter über das Vermögen der Gemeinschuldnerin. Kurz nach der Konkurseröffnung zeigte der Kläger die Masseunzulänglichkeit an.
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