I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) überließ Prostituierten im Streitjahr 1998 in einem von ihr gepachteten Ladenlokal Räume zur Ausübung ihrer Tätigkeiten. Sie schloss mit ihnen jeweils einen "Nutzungsvertrag", in dem sich die "Mieterin" für jeden Tag der Nutzung verpflichtete, 150 DM zu zahlen. Weiter war vereinbart: "Der Mieterin ist bekannt, dass die Räumlichkeiten gleichzeitig an weitere Dritte vermietet sind. Bezüglich der Art und Zeit der Nutzung werden sich die Mieter untereinander verständigen."
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|