AO § 227 ; FGO §§ 56 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1991) § 14 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 439
USt-Rechnung über nicht stattgefundene Lieferungen
BFH, Beschluß vom 08.09.1998 - Aktenzeichen V B 71/98
DRsp Nr. 1999/860
USt-Rechnung über nicht stattgefundene Lieferungen
In Fällen, in denen das FG die Klage auf Erlass einer nach § 14 Abs. 3UStG geschuldete Steuer abgewiesen hat, handelt es sich nicht um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, nur weil vorgetragen wird, der EuGH vertrete die Auffassung, jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer könne berücksichtigt werden. Der EuGH hat diese Auffassung vielmehr nicht vertreten sondern deutlich gemacht, es sei Sache der Mitgliedsstaaten, die Geltung des Grundsatzes der Neutralität der MwSt dadurch zu gewährleisten, dass sie in ihrem innerstaatlichen Recht vorsehen, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer berichtigt werden kann, wenn der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist.
Normenkette:
AO § 227 ; FGO §§ 56 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStG (1991) § 14 Abs. 3 ;
Gründe:
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