Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben Beschwerde sowohl wegen Umsatzsteuer 1993 bis 1996 als auch wegen Einkommensteuer 1993 bis 1996 eingelegt.
1. Erfolg hat die Beschwerde nur insoweit, als sie vom Kläger wegen Umsatzsteuer 1993 bis 1996 eingelegt worden ist.
Die Zulassung der Revision erfolgt insoweit gemäß §
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