FG Brandenburg, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 190/04
USt: Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung
BFH, Beschluss vom 16.11.2004 - Aktenzeichen V B 104/04
DRsp Nr. 2005/112
USt: Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung
Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören dann gem. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze,- wenn der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstandes oder die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung gezahlt wird,- mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat,- der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt.