FG Köln, vom 01.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2567/06193
Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
BFH, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen XI R 38/10
DRsp Nr. 2013/5281
Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
1. Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, ver-pachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pacht-vertrags durch den Erwerber stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen dar.2. Es kommt für die Annahme eines "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführte[n] Betrieb[s]" i.S. des § 1 Abs. 1aUStG bei richtlinienkonformer Auslegung nicht darauf an, ob bei dem Veräußerer für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorlag.3. Entgegen Abschn. 1.5. Abs. 6 Satz 2 UStAE ist dabei auch nicht maßgeblich, ob "der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der un-abhängig von den anderen Geschäften des Unternehmens nach Art eines selbständigen Unternehmens betrieben worden ist und nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirt-schaftsgebilde gewesen ist".4. Eine unrichtige Entscheidung des FG über die Verfahrenskos-ten ist vom BFH im Revisionsverfahren von Amts wegen unabhän-gig vom Ausgang des Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1FGO zu be-richtigen.