FG Sachsen - Urteil vom 16.12.2004
3 K 891/03
Normen:
UStG (1999) § 1 Abs. 1a § 17 Abs. 1 Nr. 1, 2 ;

Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen; Rechnungsberichtigung; Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuer beim Veräußerer und des Vorsteuerabzugs beim Erwerber

FG Sachsen, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen 3 K 891/03

DRsp Nr. 2005/20385

Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen; Rechnungsberichtigung; Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuer beim Veräußerer und des Vorsteuerabzugs beim Erwerber

1. Die Veräußerung eines vermieteten und mit einem Café bebauten Grundstücks zusammen mit dem dazugehörigen Mietvertrag stellt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, da alle wesentlichen materiellen Grundlagen des Unternehmens veräußert wurden. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich bei der Veräußerin um eine Gesellschaft handelte, die die gewerbliche Vermietung des erworbenen und bebauten Grundstückes betreiben wollte, ob es sich um ein Bauträger-Unternehmen handelte, das ein erworbenes Grundstück nach dessen Bebauung an einen Abnehmer veräußern wollte oder ob zwischenzeitlich eine Änderung des Gesellschaftszwecks von Ersterem zu Zweitem stattgefunden hat.