BFH vom 19.09.1993
V B 82/91

Veräußerung von Werbeartikeln unter Preis (§ 15 UStG 1980 a.F.)

BFH, vom 19.09.1993 - Aktenzeichen V B 82/91

DRsp Nr. 1997/8704

Veräußerung von Werbeartikeln unter Preis (§ 15 UStG 1980 a.F.)

Veräußert ein Unternehmer mit seinem Namen versehene Werbeartikel an seine selbständigen Handelsvertreter zu einem Entgelt weiter, das die Anschaffungskosten erheblich unterschreitet, sind die Werbeartikel nicht ausschließlich den Ausgangslieferungen zuzuordnen, in die sie gegenständlich eingehen, sondern auch den übrigen Umsätzen des Unternehmers, für die geworben wird.