BGH - Urteil vom 18.05.1983
VIII ZR 20/82
Normen:
AGBG § 9 ; BGB §§ 150, 154 ;
Fundstellen:
DAR 1983, 265
NJW 1983, 1603
VRS 65, 83

Verbindlichkeit eines Kaufvertrages über ein Kfz bei Erhöhung des Kaufpreises in der Auftragsbestätigung

BGH, Urteil vom 18.05.1983 - Aktenzeichen VIII ZR 20/82

DRsp Nr. 1994/4675

Verbindlichkeit eines Kaufvertrages über ein Kfz bei Erhöhung des Kaufpreises in der Auftragsbestätigung

1. Wird ein Neuwagen bei dem Kraftfahrzeug-Hersteller zur Lieferung in mehreren Jahren bestellt und verwendet der Besteller dabei ein Formular, in dem nach den vorgedruckten Worten "Listenpreis...(Kaufpreis ohne Umsatzsteuer)... zur Zeit DM" ziffernmäßig ein bestimmter Betrag eingeführt wird, so richtet sich das Angebot auch dann auf Abschluß eines Kaufvertrages zu dem bestimmten, zu Zeit gültigen Listenpreis, wenn nach den zugleich ausgehändigten Geschäftsbedingungen des Herstellers der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis geschuldet sein soll.