EuGH vom 24.09.1998
Rs C-319/96

Verbrauchsteuer auf Tabakwaren: Begriff des Rauchtabaks

EuGH, vom 24.09.1998 - Aktenzeichen Rs C-319/96

DRsp Nr. 2001/1098

Verbrauchsteuer auf Tabakwaren: Begriff des Rauchtabaks

1. Art. 3 Abs. 1 und 4 Nr. 1 der Zweiten Richtlinie 79/32/EWG des Rates vom 18.12.1978 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in ihrer im Mai 1990 geltenden Fassung sind dahin auszulegen, daß mit poröser Zellulose umhüllte Tabakrollen, die zum Rauchen in Zigarettenhülsen gesteckt werden müssen, als Rauchtabak gemäß Art. 4 Nr. 1 dieser Richtlinie anzusehen sind. 2. Ein Mitgliedstaat, dessen Behörde bei der Auslegung der Art. 3 Abs. 1 und 4 Nr. 1 der Zweiten Richtlinie 79/32 ein Erzeugnis wie das im vorliegenden Fall betroffene irrtümlich als Zigarette qualifiziert und die Vollziehung dieser Entscheidung nicht ausgesetzt haben, ist nach Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet, den dem Hersteller durch diese fehlerhafte Entscheidung entstandenen Schaden zu ersetzen.