EuGH - Urteil vom 28.01.1999
Rs C-181/97
Fundstellen:
DB 1999, 366
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande),

Verbringen eines Gegenstands aus den Niederländischen Antillen in einen Mitgliedstaat der EU

EuGH, Urteil vom 28.01.1999 - Aktenzeichen Rs C-181/97

DRsp Nr. 2001/1086

Verbringen eines Gegenstands aus den Niederländischen Antillen in einen Mitgliedstaat der EU

Das Verbringen eines Gegenstands aus den Niederländischen Antillen in einen Mitgliedstaat ist als Verbringen in die Gemeinschaft im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen anzusehen.

Tenor:

Das Verbringen eines Gegenstands aus den Niederländischen Antillen in einen Mitgliedstaat ist als Verbringen in die Gemeinschaft im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen anzusehen.

Entscheidungsgründe: