BGH, Urteil vom 11.05.2001 - Aktenzeichen V ZR 492/99
DRsp Nr. 2001/8961
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
»Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).«
Normenkette:
BGB §§ 157, 433 Abs. 2 ; ZPO § 286 ;
Tatbestand:
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