I. Einführung
Polen führte 2019 ein besonderes Verfahren zur "Aufspaltung von Zahlungen" ein (im Folgenden: Sondermaßnahme), um Mehrwertsteuerbetrug besser bekämpfen zu können. Dieses Verfahren sieht im Zusammenhang mit bestimmten Lieferungen und Dienstleistungen vor, dass der zivilrechtlich geschuldete Preis auf zwei unterschiedliche Konten gezahlt wird. Während der Nettopreis auf ein reguläres Konto des steuerpflichtigen Lieferers oder Dienstleistungserbringers (im Folgenden: Steuerpflichtiger) gezahlt wird, wird die Mehrwertsteuer auf ein gesondertes Mehrwertsteuerkonto des Steuerpflichtigen überwiesen, das nur zur Bezahlung von Steuerschulden verwendet werden kann.
Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Wirkungen dieser Sondermaßnahme in der Insolvenz des Steuerpflichtigen: Dürfen die Steuerbehörden dem Insolvenzverwalter den Zugriff auf Mittel verweigern, die sich auf dem Mehrwertsteuerkonto des insolventen Steuerpflichtigen befinden?
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