Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (im Folgenden: Änderungsgesetz), wonach Sportwetten in Form der Oddset-Wetten ab 1. April 2000 der Lotteriesteuer und nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen.
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