A.
Die Beschwerdeführer wenden sich einmal dagegen, daß nach dem Umsatzsteuergesetz 1967 (Mehrwertsteuer) bestimmte Leistungen mit einem hohen Anteil eigener Wertschöpfung dem vollen Mehrwertsteuersatz von jetzt elf vom Hundert unterliegen, und beanstanden ferner, daß Kleinunternehmer nur eine dem früheren Steuersystem entsprechende Bruttoumsatzsteuer von vier vom Hundert zu zahlen haben.
I.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|