BVerfG - Beschluss vom 06.12.2007
1 BvR 2129/07
Normen:
UStG § 12 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2008, 105
FamRZ 2008, 379

Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2007

BVerfG, Beschluss vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 1 BvR 2129/07

DRsp Nr. 2008/3826

Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2007

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer Familien mit Kindern stärker belastet werden als kinderlose, sofern ein wirksamer Familienlastenausgleich bei der direkten Besteuerung durch die Einkommensteuer erfolgt.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beschwerdeführer wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erfolgte Erhöhung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Die Beschwerdeführer - ein Ehepaar und eines ihrer insgesamt sechs Kinder - greifen mit ihrer Verfassungsbeschwerde unmittelbar Art. 4 und 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (HBeglG 2006) vom 29. Juni 2006 (BGBl I S. 1402) an, durch die der Umsatzsteuernormalsatz des § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie der Versicherungsteuersatz nach § 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz (VersStG) zum 1. Januar 2007 von 16% auf 19% erhöht worden sind.