I. Die Beschwerdeführer wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erfolgte Erhöhung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Die Beschwerdeführer - ein Ehepaar und eines ihrer insgesamt sechs Kinder - greifen mit ihrer Verfassungsbeschwerde unmittelbar Art. 4 und 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (HBeglG 2006) vom 29. Juni 2006 (BGBl I S. 1402) an, durch die der Umsatzsteuernormalsatz des § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie der Versicherungsteuersatz nach §
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|