A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob der unterhaltsrechtliche Vorrang des geschiedenen Ehegatten vor dem neuen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn beide ein Kind betreuen und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nicht zur Befriedigung des Mindestbedarfs der Unterhaltsberechtigten ausreicht (sogenannter Mangelfall).
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