Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine gerichtliche Regelung, wonach das elterliche Sorgerecht für den aus der geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers zu 1) stammenden Sohn auf die Mutter übertragen worden ist.
I. Die Entscheidung über die elterliche Sorge für ein aus geschiedener Ehe stammendes Kind bestimmt sich nach § 1671 BGB.
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