A.
I. 1. Die deutsche Umsatzsteuer hat ihren Ursprung in der Finanznot des ersten Weltkrieges: Das Gesetz über einen Warenumsatzstempel vom 26. Juni 1916 führte eine Abgabe von 0,1% zunächst nur von allen Lieferungen eines gewerblichen Betriebes ein; das Umsatzsteuergesetz vom 26. Juli 1918 dehnte die Steuerpflicht auf alle Lieferungen und Leistungen aus.
In der folgenden Zeit wurde nicht nur der Steuersatz erheblich erhöht, sondern auch das Umsatzsteuerrecht selbst weiter ausgestaltet. Erneut kodifiziert wurde es durch das Umsatzsteuergesetz vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 942). Nach zahlreichen Änderungen hat der Bundesminister der Finanzen am 1. September 1951 eine Neufassung bekanntgemacht (BGBl. I S. 791) - UStG -. In dieser Fassung gilt das Gesetz noch heute; in Einzelheiten ist es mehrfach geändert worden.
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