Die Entscheidungen des BGH (FamRZ 1970, 391; 1972, 128; 1973, 449; 1976, 1255), die noch zu der bis zum 30.6.1977 geltenden Fassung des § 1378 Abs. 3 BGB ergangen waren, hatten eine formlose, die Ehescheidung erleichternde Vereinbarung über den Zugewinnausgleich zugelassen. Sie sind jedoch durch die am 1.7.1977 in Kraft getretene Fassung des § 1378 Abs. 3 BGB überholt.
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