Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen.
Der Kläger ist hauptberuflich als Versicherungskaufmann selbstständig tätig. In dieser Funktion erzielte er in den Streitjahren steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze in einer Größenordnung von rd. 208.000 - 248.000 DM. Daneben war der Kläger Aufsichtsratsmitglied der Volksbank X e. G.. Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Volksbank erhielt der Kläger in den Streitjahren folgende Bruttovergütungen:
1997 4.000 DM
1998 4.800 DM
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