Streitig ist, ob die Vergütung für eine Garantie auf bestimmte Bauteile eines Gebrauchtwagens, die der Kläger mit dem Käufer vereinbart hat, zum Entgelt für die Lieferung des Fahrzeugs gehört und damit umsatzsteuerpflichtig oder als Entgelt für eine Versicherungsleistung steuerbefreit ist (§ 4 Nr. 10 Buchst. b Umsatzsteuergesetz - UStG).
Der Kläger betreibt ein Autohaus mit Kfz-Handel und Reparaturwerkstatt. In den Streitjahren 1992 bis 1995 bot der Kläger beim Verkauf von Gebrauchtwagen den Käufern eine Garantie für bestimmte Bauteile an, wobei die CG ... (CG) Versicherungsschutz gewährte. Die in der streitigen Zeit jeweils vereinbarten "Garantiebedingungen" hatten u. a. folgenden Wortlaut:
§ 1 Inhalt der Garantie
1. Der Verkäufer / Garantiegeber gibt dem Käufer eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der ... Baugruppen ... umfaßt. Diese Garantie ist durch die CG versichert.
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