Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 14. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Antragsteller für die Erstattung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zustehenden Vergütung. Streitig ist im Beschwerdeverfahren nur noch, ob dem umsatzsteuerpflichtigen Antragsteller Umsatzsteuer auch auf das Porto zu erstatten ist.
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