LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.01.2022
L 5 AR 30/20 B KO
Normen:
UStG § 4 Nr. 11b; UStG § 10 Abs. 1 S. 1-2 und S. 5; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 14.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AR 48/19 KO

Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Erstattung von auf den Vergütungsanspruch entfallender Umsatzsteuer

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2022 - Aktenzeichen L 5 AR 30/20 B KO

DRsp Nr. 2022/3455

Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Erstattung von auf den Vergütungsanspruch entfallender Umsatzsteuer

Einem Sachverständigen, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist grundsätzlich die auf den gesamten Vergütungsanspruch entfallende Umsatzsteuer zu erstatten. Dies schließt auch in Rechnung gestellte Fremdleistungen ein, die selbst umsatzsteuerfrei sind (hier: Portokosten).

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 14. Januar 2020 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 11b; UStG § 10 Abs. 1 S. 1-2 und S. 5; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Antragsteller für die Erstattung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zustehenden Vergütung. Streitig ist im Beschwerdeverfahren nur noch, ob dem umsatzsteuerpflichtigen Antragsteller Umsatzsteuer auch auf das Porto zu erstatten ist.