FG Köln - Urteil vom 15.02.2018
2 K 1386/17
Normen:
UStG § 14 Abs. 4; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1-2; UStG § 18 Abs. 9 S. 1; UStDV § 31 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 438
EFG 2018, 1840

Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer bei vollständiger Einreichung und Vergütungsfähigkeit der Rechnungen

FG Köln, Urteil vom 15.02.2018 - Aktenzeichen 2 K 1386/17

DRsp Nr. 2018/14394

Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer bei vollständiger Einreichung und Vergütungsfähigkeit der Rechnungen

Tenor

Unter Aufhebung des Vergütungsbescheides vom 19. September 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. März 2017 wird die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum Januar bis Dezember 2012 auf 61.642,21 € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Klägerin abwenden, soweit der Kläger nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 24.712,-- € festgesetzt.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 4; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1-2; UStG § 18 Abs. 9 S. 1; UStDV § 31 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Anspruch der Klägerin auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen, und hierbei insbesondere um die Frage, ob die antragsgegenständlichen Rechnungen innerhalb der Antragsfrist vollständig eingereicht wurden und formell ordnungsgemäß und damit vergütungsfähig sind.