OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.2018
15 U 37/17
Normen:
UStG § 1 Abs. 1; UStG § 3a Abs. 1; UStG § 3a Abs. 2 S. 1; UStG § 14 Abs. 1 S. 4 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 14.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 178/15

Vergütungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche BeratungsleistungenErstattung von UmsatzsteuernLeistungserbringung im AuslandLeistungsempfänger aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2018 - Aktenzeichen 15 U 37/17

DRsp Nr. 2019/15793

Vergütungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Beratungsleistungen Erstattung von Umsatzsteuern Leistungserbringung im Ausland Leistungsempfänger aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis

1. Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist.2. Es kommt nicht darauf an, wer zivilrechtlicher Eigentümer des bezogenen Leistungsgegenstands wird.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Teil-Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 14.02.2017 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 81.997,91 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Beklagte zu 1) hat 84 % und die Klägerin 16 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.