Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Teil-Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 14.02.2017 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 81.997,91 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Beklagte zu 1) hat 84 % und die Klägerin 16 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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