Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Zur Durchführung des Vergütungsverfahrens sind alle Unternehmer berechtigt, die nur im Ausland ansässig sind. Die Ansässigkeit wird allein durch eine Betriebsstätte nicht begründet. Weiterhin darf der im Ausland ansässige Unternehmer im Inland grundsätzlich keine steuerbaren Umsätze getätigt haben. Bei einer Betriebsstätte im Inland ist es entscheidend, ob von der Betriebsstätte inländische Umsätze ausgeführt werden. Ist dies der Fall, gilt der Unternehmer nicht als ausländischer Unternehmer (vgl. §
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i.S.d. Vorschrift ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in §
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