OLG Koblenz - Urteil vom 10.06.1999
5 U 1770/98
Normen:
StBerG § 68 ;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 217/97

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

OLG Koblenz, Urteil vom 10.06.1999 - Aktenzeichen 5 U 1770/98

DRsp Nr. 2000/8985

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

»1. Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater entstehen zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Mandanten der negative Steuerbescheid bekannt gegeben worden ist.2. Der mögliche sekundäre Schadensersatzanspruch entsteht jedenfalls, wenn sich der Mandant im Hinblick auf die Pflichtverletzung anwaltlicher Hilfe bedient.3. Verlangt die Finanzbehörde im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren aus Anlass einer Umsatzsteuersonderprüfung mit Erfolg von Bediensteten des Steuerberaters die Herausgabe von Unterlagen, so kann der Steuerpflichtige vom Steuerberater nicht die Kosten des gegen ihn durchgeführten Steuerstrafverfahrens als Schadensersatz verlangen, weil der Steuerberater ohne Not Unterlagen herausgegeben habe.«

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Gründe: