BFH - Urteil vom 03.12.1998
V R 22/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 986

Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung

BFH, Urteil vom 03.12.1998 - Aktenzeichen V R 22/98

DRsp Nr. 1999/4259

Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung muss die Frage, ob ein in den Niederlanden ansässiges Leasingunternehmen aufgrund einer "Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung" an ihre Leasingnehmer eine in den Niederlanden zu versteuernde einheitliche Leistung erbringt oder ob sie ihnen die Kfz zum Gebrauch überlassen und daneben den Treibstoff geliefert hat, im Gemeinschaftsgebiet einheitlich beantwortet werden.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, ist ein Leasingunternehmen, das den Leasingnehmern Kraftfahrzeuge überläßt. Ungefähr 10 v.H. der Leasingnehmer sind nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.

Grundlage des Leasinggeschäfts ist ein sog. "Mantelvertrag Operate-Leasing" und dazugehörige "Allgemeine Bedingungen". Danach kauft die Klägerin das vom Leasingnehmer gewünschte Fahrzeug und übergibt es diesem zum Gebrauch. Der Leasingnehmer zahlt an die Klägerin monatlich Leasingraten, die u.a. die Abschreibung des Fahrzeugs, die Vergütung für Kasko- und Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer und die Reparatur- und Wartungskosten abdecken.